Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültigkeitsbereich: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Lektoratszauber (gesetzliche Vertreterin: Angelika Gmeiner) geschlossenen Verträge. Hat der Kunde eigene AGB, so bedarf es für deren Gültigkeit einer schriftlichen Zustimmung seitens Lektoratszauber.
Zusammenkommen eines Vertrages: Ein Vertrag gilt dann als geschlossen, sobald der Kunde das Angebot seitens Lektoratszauber schriftlich annimmt.
Leistungserbringung: Gegenstand der Tätigkeit von Lektoratszauber ist eine vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
Angebot und Preise: Sofern kein individuelles Angebot erstellt wurde, gelten die auf der Website www.Lektoratszauber.de dargestellten Preise. Eine Anpassung dieser ist jederzeit möglich.
Zahlungsbedingungen: Sofern kein individuelles Angebot erstellt wurde, wird bei Zustandekommen eines Vertrages eine Anzahlung i.H.v. 245€ für die Reservierung des Projektzeitraumes fällig. Die Restzahlung ist nach Lieferung der vereinbarten Leistung zu entrichten. Setzt sich ein Projekt aus mehreren Teilen zusammen (z. Bsp. ein Lektorat in zwei Durchgängen oder ein Manuskriptgutachten, Klappentextarbeit und anschließendem Exposé-Check, kann es zu mehreren Teilrechnungen kommen). Ist der Gesamtbetrag des Projektes geringer als 245€, ist die gesamte Summe vorab zu bezahlen.
Rücktritt vom Vertrag: Der Kunde behält das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei einer Kündigung bis 3 Monate vor Projektzeitraum entstehen dem Kunden keine Kosten.
- Bei einer Kündigung von weniger als 3 Monate bis 1 Monat vor Projektzeitraum wird eine Stornopauschale i. H. v. 195€ fällig.
- Bei einer Kündigung von weniger als 1 Monat vor Projektzeitraum wird eine Stornopauschale i. H. v. 390€ fällig.
Datenschutz: Alle für den Vertrag und die Dienstleistung notwendigen Daten und Dateien werden mit größter Sorgfalt behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine rechtliche Notwendigkeit dafür vorliegt.
Verschwiegenheit: Lektoratszauber verpflichtet sich, über den Inhalt des Werkes Verschwiegenheit zu bewahren, solange dieser nicht öffentlich zugänglich ist. Inhalte, die auch nach einer Veröffentlichung des Werkes nicht öffentlich einsehbar sind (z. Bsp. gelöschte Passagen, gelöschte Charaktere, etc.), unterstehen auf Lebenszeit der Verschwiegenheit.
Akzeptierte Datei-Formate:
- .doc
- .docx
- .pap
Benennung im Impressum, Belegexemplar: Eine Nennung von Lektoratszauber im Impressum eines Buches ist keine Pflicht, aber immer gerne gesehen. Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung erhält Lektoratszauber nach der Veröffentlichung ein Belegexemplar. Darüber hinaus darf das Werk als Referenz verwendet werden.
Freistellung Forderungen Dritter: Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sein Werk keine Rechte Dritter verletzt. Sofern der Kunde Dateien zur Verfügung stellen, welche die Rechte Dritter verletzen, ist er verpflichtet, Lektoratszauber auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freizu-stellen. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
Gerichtsstand, Erfüllungsort
Sofern der Kunde ebenfalls selbstständiger Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz von Lektoratszauber Gerichtsstand. Es gilt das am Gerichtsstand gültige Gesetz. Ist der Kunde eine Privatperson, ist der Wohnort des Kunden Gerichtsstand. Es gilt das am Gerichtsstand gültige Gesetz.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Lektoratszauber Erfüllungsort.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die-jenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Ziel-setzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.